WÜRTTEMBERGISCHER FUSSBALLVERBAND E.V.

Verbands-SR-Ausschuss

Merkblatt für Schiedsrichter

Spieljahr 2003/2004

 

 

Inhalt

  1.       Allgemeines

  2.       Spielzeiten

  3.       Anzahl der Spieler einer Mannschaft

  4.       Kontrolle der Spielerlaubnis – Teilnahmeberechtigung

  5.       Spieleraustausch

  6.       Rückennummern, Werbung

  7.       Erste Hilfe

  8.       Spielführer

  9.       Spielplatzgestellung, Bespielbarkeit

10.       Feldverweise und Vorsperre

11.       Verwendung von gelben und roten Karten

12.       Sonderregelung (siehe auch Übersicht / Spielfeld im Endteil)

13.       Angabe eines Telefonanschlusses auf der Spielauftragsbestätigungskarte

14.       Anrechenbarkeit als Schiedsrichter für die Schiedsrichtergestellung

15.       Vereinswechsel eines Schiedsrichters

16.       Einteilung von Schiedsrichtern und SR-Assistenten

17.       Änderungen der Fußballregeln ab 01. Juli 2003

 

1. Allgemeines

Der Schiedsrichter soll mindestens eine 3/4 Stunde vor Beginn des Spiels anwesend sein, bei zweifelhaften Platzverhältnissen entsprechend früher. Es besteht die Pflicht, sich bei Verantwortlichen des Platzvereins zu melden. Sind Spielausfälle infolge höherer Gewalt nicht auszuschließen, soll sich der SR in der Tageszeitung bzw. vor Antritt seiner Fahrt beim Staffelleiter erkundigen, ob das Spiel stattfindet.

 

Der Schiedsrichter hat vor Spielbeginn den ordnungsgemäßen Aufbau des Spielfeldes, die Beschaffenheit der Spielgeräte, die Ausrüstung der Mannschaften (einschließlich Schuhkontrolle) und die Spielberechtigung der Spieler

an Hand der Spielerpässe und der Mannschaftsaufstellung (Spielbericht) genau zu prüfen. Er muss den Spielberichtsbogen ausgefüllt spätestens am Tage nach dem Spiel an die spielleitende Behörde einsenden.

 

Ein zu spät kommender Schiedsrichter kann nur im Einvernehmen beider Spielführer und nur bis zur Halbzeit ein bereits begonnenes Spiel übernehmen und fortsetzen. Der Schiedsrichter hat alle mit dem Spiel zusammenhängenden Vorgänge, wie Spielzeit, Ergebnis, Feldverweise, Verwarnungen, Unfälle, fehlende oder nicht ordnungsgemäße Pässe, Ausschreitungen der Zuschauer usw., zu melden. Im Unterlassungsfalle macht er sich strafbar.

 

2. Spielzeiten

a) Verbandsrundenspiele

Herren-Mannschaften                                                               2 x 45 Minuten

Senioren-Mannschaften                                                            2 x 40 Minuten

Frauen-Mannschaften                                                               2 x 45 Minuten

Folgt einem Reservespiel ein Verbandsspiel einer Mannschaft in Konkurrenz, so ist das Reservespiel zum angesetzten Spielbeginn des Verbandsspiels zu beenden. Die für das Reservespiel zur Verfügung stehende Spielzeit soll auf

2 Spielhälften gleich aufgeteilt werden.

 

Jugend (s. Mittelblatt)

 

b) WFV-Verbandspokal, Endspiele und Entscheidungsspiele

Ist nach Ablauf der regulären Spielzeit kein Sieger ermittelt worden, werden diese Spiele wie folgt verlängert:

Herren- und Frauen-Mannschaften, A-Junioren                            2 x 15 Minuten

Senioren, B-Junioren                                                                2 x 10 Minuten

C-, D-, E- und F-Junioren (und Bambini)                         2 x 5 Minuten

B-, C- und D-Juniorinnen                                                           2 x 5 Minuten

 

Zwischen dem Ende eines Spieles und einer notwendig werdenden Spielverlängerung dürfen die Mannschaften das Spielfeld nicht verlassen. Die Verlängerung beginnt nach einer kurzen Pause und erneuter Seitenwahl und wird dann ohne weitere Halbzeitpause fortgesetzt.

 

Bleibt auch die Verlängerung ohne Entscheidung, muss der Sieger durch Elfmeterschießen ermittelt werden (DFB-Fußballregeln: Ermittlung eines Siegers durch Schüsse von der Strafstoßmarke/§ 31 Spielordnung – Durchführungsbestimmungen für das Elfmeterschießen).

 

3. Anzahl der Spieler einer Mannschaft

Bei Spielbeginn müssen von jeder 11er-Mannschaft mindestens sieben, von jeder 7er-Mannschaft mindestens fünf Spieler spielbereit auf dem Feld sein. Tritt eine Mannschaft nicht an, so hat der andere Verein die Pflicht, 45 Minuten

zu warten. Danach ist er berechtigt, das Spiel nicht auszutragen. Falls sich im Verlauf eines Spiels die Anzahl der Spieler einer Mannschaft auf weniger als sieben (bei 7er-Mannschaften als fünf) verringert, so kann der Spielführer beim Schiedsrichter den Abbruch des Spiels verlangen. Diesem Verlangen muss der Schiedsrichter nachkommen.

 

4. Kontrolle der Spielerlaubnis - Teilnahmeberechtigung

Vor jedem Verbands- oder Freundschaftsspiel sind beim Schiedsrichter vom Platzverein das mit der Aufstellung beider Mannschaften versehene Spielberichtsformular und von beiden Vereinen die Spielerpässe unaufgefordert vorzulegen. Der Schiedsrichter ist nicht berechtigt, ein Spiel anzupfeifen, bevor ihm ein ordnungsgemäßes Spielberichtsformular vorgelegt worden ist. Mangelhaft ausgefüllte Spielberichte muss der Schiedsrichter vor der Passkontrolle

dem zuständigen Betreuer der betreffenden Mannschaft mit der Bitte um Richtigstellung bzw. Ergänzung zurückgeben.

 

Neben dem Vor- und Nachnamen der Spieler/-innen sind im Aktiven- und Jugendbereich in allen Spielklassen und allen Spielen im Spielbericht die Geburtsdaten zu vermerken. Ein Spielerpass muss, um gültig zu sein, enthalten: ein mit dem Vereinsstempel versehenes zeitgemäßes Lichtbild, Name, Vorname, Geburtstag und eigenhändige Unterschrift des Spielers, Spielrecht, Name des Vereins, Passnummer. Spielerpässe von F-Junioren (und Bambini) sind auch ohne Unterschrift gültig.

 

Das Gastspielrecht für Jugendspieler gilt nur für das jeweilige Spieljahr (2003/2004), das Gastspielrecht für Senioren für das jeweilige Kalenderjahr (2003 oder 2004). Das Lichtbild des Spielers ist vom Verein dauerhaft auf dem Spielerpass anzubringen. Der Vereinsstempel muss sich teilweise auf dem Pass und auf dem Lichtbild befinden; es darf nur ein Vereinsstempel auf Bild und Spielerpass angebracht sein (auch bei Gastspielern Vereinsstempel des Stammvereins). Für die Vorlage vorschriftsmäßiger Spielerpässe sind die Vereine verantwortlich.

 

Der Schiedsrichter hat jede Beanstandung bei der Passkontrolle im Spielbericht zu melden. Beispielsweise, wenn Änderungen/Eintragungen auf dem Spielerpass (auch Passrückseite) vorgenommen wurden, das Passbild eines Spielers nicht mehr zeitgemäß, oder mehr als ein Vereinsstempel auf Bild und/oder Spielerpass angebracht ist. Der Schiedsrichter soll bei Vorlage eines nicht ordnungsgemäßen Spielerpasses den Verein vor Spielbeginn darauf aufmerksam machen. Äußerungen über etwaige Folgen bei Nichtvorlage nicht ordnungsgemäßer Spielerpässe hat der Schiedsrichter grundsätzlich zu unterlassen.

 

Der Schiedsrichter ist nicht berechtigt, einem Spieler die Teilnahme am Spiel zu verwehren. In allen zweifelhaften Fällen sollten die Vereine aufgefordert werden, für die jeweiligen Spieler einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen.

Bei Fehlen eines mit dem Vereinsstempel versehenen Lichtbildes im Spielerpass oder bei Fehlen des Spielerpasses hat der betreffende Spieler ebenfalls unaufgefordert einen mit einem Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis vorzulegen. In Ausnahmefällen kann der Spielerpass oder der Lichtbildausweis bis unmittelbar nach Spielende beigebracht und unaufgefordert dem Schiedsrichter vorgezeigt werden.

 

Beanstandungen hat der Schiedsrichter etwa wie folgt zu melden: „Für den Spieler Hans Maier, geboren 15. September 1979, TSV A-Dorf Nummer 5, wurde kein Spielerpass vorgelegt. Der Spieler hat sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Führerschein, ...) ausgewiesen.“ Im Jugendspielbetrieb wird auf die Vorlage von Lichtbildausweisen verzichtet. Dafür muss der Jugendspieler, für den kein gültiger Spielerpass vorgelegt wird, auf Veranlassung des Schiedsrichters auf der Rückseite des Spielberichts mit Vor- und Zuname unterschreiben. Beanstandungen hat der Schiedsrichter im Spielbericht etwa wie folgt zu melden: „Für den Jugendspieler Hans Maier,

TSV A-Dorf Nummer 5, geboren am 15. September 1988, wurde kein Spielerpass vorgelegt. Er hat untenstehend unterschrieben“.

 

Spieler, die für Freundschaftsspiele freigegeben sind, können ohne besondere Genehmigung bei allen Freundschaftsspielen, Privatpokalturnieren, Spiele um den WFV-Verbandspokal und -Bezirkspokal, Spielen der Reserven sowie allen Hallenspielen (ausgenommen Meisterschaften), eingesetzt werden. Die für einen an einer Spielgemeinschaft (Aktiv und Jugend) beteiligten Verein ausgestellten Spielerpässe werden nicht auf die Spielgemeinschaft umgeschrieben. Spielberechtigt für die Spielgemeinschaft sind alle Spieler, die für einen der beteiligten Vereine Spielerlaubnis besitzen.

 

Ein Jugendlicher darf grundsätzlich nicht in einer Herren- oder Frauenmannschaft spielen. A-Junioren (älterer und jüngerer Jahrgang), die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind für alle Herrenmannschaften ihres Vereins teilnahmeberechtigt, ohne dass es eines besonderen Antrags bedarf. Ein Eintrag im Spielerpass ist nicht erforderlich.

A-Junioren des älteren Jahrgangs, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann eine Spielgenehmigung für alle Herrenmannschaften ihres Vereins erteilt werden. Das Spielrecht wird im Spielerpass vermerkt. B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs kann eine Spielberechtigung für die erste Frauenmannschaft ihres Vereins erteilt werden. Das Spielrecht wird im Spielerpass vermerkt.

 

5. Spieleraustausch

Bei allen Verbandsspielen der Herren können während der vollen Spieldauer (einschließlich einer etwaigen Verlängerung) drei Spieler ausgetauscht werden. Ausgewechselte Spieler können nicht wieder in die Mannschaft genommen werden. Auf dem Spielbericht sind in der Regel die Namen der vorgesehenen Auswechselspieler aufzuführen (Herren, Frauen, Senioren, A-C-Junioren und B- und C-Juniorinnen). Die Auswechselspieler nehmen an der Passkontrolle teil; sie gehören zur Mannschaft und unterliegen der Machtbefugnis des Schiedsrichters.

 

Auswechselspieler, die an der Passkontrolle teilgenommen haben, unterliegen der Disziplinargewalt des Schiedsrichters. Im Jugendspielbetrieb unterliegen diejenigen Spieler (auch Auswechselspieler A-C-Junioren und B- und

C-Juniorinnen) der Disziplinargewalt des Schiedsrichters, die an der Passkontrolle teilgenommen haben.

 

Im Spiel nicht zum Einsatz gekommene Auswechselspieler sind im Spielbericht vom Schiedsrichter kenntlich zu machen. In Ausnahmefällen können auch andere Auswechselspieler eingesetzt werden. Diese sind verpflichtet, vor dem Eintritt in das Spiel dem Schiedsrichter unaufgefordert den Spielerpass oder einen Lichtbildausweis vorzuzeigen. Bei Spielen der Verbandsliga und Landesliga erfolgt die Überprüfung der Auswechselspieler durch die SR-Assistenten.

Bei allen Verbandsspielen der Frauen, der Senioren und der Jugend (ausgenommen E- und F-Junioren und Bambini) können während der vollen Spieldauer (einschließlich einer etwaigen Verlängerung) vier Spieler ausgetauscht werden.

 

Bei Spielen der E- und F-Junioren (und Bambini) dürfen beliebig viele Auswechselspieler eingesetzt werden. Bei den Frauen, Senioren sowie den A-Junioren und B-Junioren (Verbandsstaffel) darf ein ausgewechselter Spieler nicht wieder in die Mannschaft genommen werden. Bei den B-Junioren (Bezirks-, Leistungs-, Kreisstaffel), C-, D-, E-, F-Junioren (und Bambini) sowie den B-, C- und D-Juniorinnen dürfen die Auswechselspieler bzw. -spielerinnen beliebig ein- und ausgewechselt werden. Vor dem Eintritt in das Spiel haben Auswechselspieler, die nicht an der Passkontrolle teilgenommen haben, dem Schiedsrichter unaufgefordert ihren Spielerpass vorzuzeigen. Bei den D-, E-, F-Junioren (und Bambini) sowie den D-Juniorinnen genügt es, wenn der Spielerpass vor dem erstmaligen Eintritt in das Spiel vorgezeigt wird.

 

Auswechselspieler können mit Zustimmung des Schiedsrichters während einer Spielunterbrechung in Höhe der Mittellinie in das Spiel eintreten. Der Schiedsrichter ist verpflichtet, jeden Spieleraustausch im Spielbericht zu vermerken. Bei Jugendlichen ist das Geburtsdatum mit aufzuführen. Spieler, die des Feldes verwiesen wurden, dürfen nicht ausgetauscht werden.

 

6. Rückennummern, Werbung

Die Rückennummern müssen sich in der Farbe von der Spielkleidung deutlich abheben. Die Nummerierung soll in der üblichen Form von 1 – 11 erfolgen. Die Auswechselspieler sollen mit den Nummern 12 – 17 versehen werden. Der

Name des Spielers darf zusätzlich zur Rückennummer auf der Rückseite des Trikots angebracht werden. Die Spielkleidung der Spieler darf nur den Vereinsnamen, das Vereinsabzeichen und die Nummer sowie den Namen des Spielers tragen. Die Nummerierung muss mit den Eintragungen auf dem Spielbericht übereinstimmen.

 

Rückennummern sind zwingend bei allen Verbandsspielen der Frauen und Herren sowie im Verbandsrundenspielbetrieb der Senioren vorgeschrieben. Der Schiedsrichter hat im Spielbericht auf der Vorderseite zu vermerken, ob die

Genehmigungskarte vorgelegt bzw. nicht vorgelegt wurde (Beispiel: Werbung Platzverein ja bzw. Werbung Platzverein nein).

 

7. Erste Hilfe

Der Platzverein ist verpflichtet, bei jedem Spiel eine in Erste Hilfe ausgebildete Person, ausgerüstet mit den erforderlichen Gerätschaften (Sanitätskasten, Trage, Decken, usw.), zu stellen. Eine Kontrolle vor dem Spiel durch den Schiedsrichter ist nicht erforderlich. Falls sich im Verlauf des Spiel ein Sportunfall ereignet und der Platzverein nicht in der

Lage ist, seiner Verpflichtung nachzukommen, hat dies der Schiedsrichter im Spielbericht zu melden.

 

8.Spielführer

Jede Mannschaft hat einen Spielführer zu benennen. Er ist durch eine sich von der Farbe des Trikots unterscheidende Armbinde zu kennzeichnen. Der Spielführer ist auf dem Spielberichtsbogen einzutragen. Die Spielführer veranlassen, dass beide Mannschaften vor Spielbeginn zusammen mit dem Schiedsrichter auf das Spielfeld einlaufen. Der Spielführer hat die Aufgabe, einerseits alle mit dem Spiel zusammenhängenden Belange seiner Mannschaft dem Schiedsrichter gegenüber zu vertreten, und andererseits den Schiedsrichter in jeder Hinsicht zu unterstützen und

über ein sportlich einwandfreies Verhalten seiner Mannschaft zu wachen. Scheidet der Spielführer während des Spiels aus irgendeinem Grund aus, ist ein Ersatzmann zu benennen.

 

Berechtigte Anliegen und Rückfragen über getroffene Entscheidungen und Maßnahmen kann der Spielführer in angemessener Form beim Schiedsrichter vorbringen. Der Schiedsrichter hat den Spielführer als verantwortlichen Helfer

zu betrachten. Er unterrichtet ihn von wichtigen Vorgängen und zieht ihn zur Mitarbeit heran. Der Spielführer hat den Schiedsrichter auch nach Beendigung des Spiels zu unterstützen.

 

9. Spielplatzgestellung, Bespielbarkeit

a) Spielfeld und Aufbau (s. Abbildung)

Spielfelder müssen so beschaffen sein, dass die ordnungsgemäße Durchführung der Spiele gewährleistet ist. Die zur Austragung des Spiels bestimmten Plätze sind nach den Fußballregeln zu zeichnen (bei Kunstrasen-Spielfeldern

sind zusätzliche Markierungen möglich) und nebst den erforderlichen Gerätschaften in gebrauchsfähigen Zustand zu setzen. Die Tore müssen fest verankert sein. Verantwortlich für die Herrichtung und Ballgestellung (mindestens zwei Bälle) ist der Platzverein.

 

Bei einer nicht ordnungsgemäßen Platzherrichtung hat der Schiedsrichter den Platzverein auf Mängel hinzuweisen. Falls der Verein nicht bereit ist, diese Mängel abzustellen, ist im Spielbericht zu vermerken, dass der Verein trotz Aufforderung die Beanstandungen nicht behoben hat.

 

b) Bespielbarkeit von Spielfeldern

Bei der Entscheidung über die Bespielbarkeit von Spielfeldern soll der Schiedsrichter folgende Gesichtspunkte beachten:

1. Rücksichtnahme auf die Gesundheit der Spieler.

2. Der Ball muss kontrolliert gespielt werden können.

3. Verhinderung einer nicht unerheblichen Schädigung des Spielfeldes.

 

Bei der Prüfung der Bespielbarkeit eines Spielfeldes - unabhängig davon, ob es sich um ein Haupt- oder Ausweichspielfeld handelt - ist immer viel Sorgfalt zu entwickeln. Insbesondere hat der Schiedsrichter

- die besonders gefährdeten Stellen (Mittelfeld, Strafräume, Torräume) sorgfältig prüfen.

- die Meinung von Vertretern des gastgebenden Vereins und gegebenenfalls eines anwesenden Vertreters
  der Gemeinde, die mit den Eigenheiten der Sportstätte vertraut sind, einholen.

 

Wird ein Spielfeld vom Eigentümer gesperrt, obwohl es der Schiedsrichter für bespielbar hält, hat der Schiedsrichter das Begehen des Spielfeldes und spieltypische Bewegungen (Sprints, Stops, Sprünge) mit Fußballschuhen vorzunehmen; auch in allen sonstigen zweifelhaften Fällen empfiehlt sich dies. Kommt der Schiedsrichter nach sorgfältiger Prüfung zum Ergebnis, dass keine oder nur eine unerhebliche Schädigung des Spielfeldes bei Durchführung der angesetzten Begegnung zu erwarten ist, soll er auf „bespielbar“ erkennen. Sind nach Ansicht des Schiedsrichters erhebliche Schäden nicht auszuschließen, soll sein Urteil „unbespielbar“ lauten. Kann der Schiedsrichter nicht eindeutig feststellen, inwieweit eine Schädigung des Spielfeldes zu erwarten ist, sollte auf die Austragung des Spiels - mit Rücksicht auf die hohen Kosten bei Instandsetzung - verzichtet werden. Hält der Schiedsrichter nach sorgfältiger Prüfung ein Spielfeld für bespielbar, der Eigentümer der Sportstätte verhindert aber die Durchführung der Begegnung dadurch, dass er den Platz sperrt, ist der Schiedsrichter verpflichtet, im Spielberichtsbogen detailliert zu schildern, wie er die Prüfung des Spielfeldes vornahm, inwieweit er Auskünfte über die Eigenschaften des Spielfeldes einholte und wie sich die Beschaffenheit des Spielfeldes bei spieltypischen Bewegungen darstellte. Auch wenn der Schiedsrichter ein Spielfeld für unbespielbar hält, soll er im Spielberichtsbogen die Gründe angeben, die ihn zu dieser Entscheidung veranlasst haben.

 

Hat ein Verein mehrere Plätze, so sind alle Plätze (auch die gesperrten) entsprechend zu prüfen. (Im übrigen siehe auch das besondere Merkblatt des Verbands-SR-Ausschusses vom Juli 2001). Sofern ein Verein mit mehreren Mannschaften in Konkurrenz (Herren und Frauen) am selben Tag Heimspiele auszutragen hat, das Spielfeld jedoch

nur ein Spiel verträgt, findet das zeitlich früher zu beginnende Spiel statt. Bei zeitgleich angesetzten Spielen hat die höherklassige Mannschaft Vorrecht.

 

c) Verwendung von Beleuchtungsanlagen

Soweit auf Plätzen Beleuchtungsanlagen vorhanden sind, kann der Schiedsrichter bei Verschlechterung der Lichtverhältnisse während eines Spiels dieses fortführen, sofern durch das Einschalten der Beleuchtungsanlage die Lichtverhältnisse verbessert werden können. Die Entscheidung darüber, ob die Beleuchtungsanlage ausreicht, um ein Spiel zu Ende zu führen, trifft allein der Schiedsrichter.

 

10. Feldverweise und Vorsperre

Wenn ein Spieler (Herren, Frauen, Senioren) nach einer ersten Verwarnung (gelbe Karte) ein weiteres Mal hätte verwarnt werden müssen, so ist er vom Schiedsrichter durch Zeigen der gelben und roten Karte des Feldes zu verweisen und für den Rest der Spielzeit dieses Spiels gesperrt (kein Passeinzug). Begeht der Spieler nach Zeigen der gelben und roten Karte einen weiteren Verstoß, der mit einem Feldverweis zu ahnden wäre, so ist das Vergehen lediglich im Spielbericht zusätzlich zu melden (kein Passeinzug).

 

Bei einem Feldverweis auf Dauer (rote Karte) ist der Spieler bis zur Entscheidung durch das zuständige Sportgericht automatisch gesperrt. In diesem Fall ist der Pass vom Schiedsrichter einzubehalten und an den zuständigen Staffelleiter zu schicken. Die Bestimmungen über gelb-rote Karte und den Feldverweis auf Dauer gelten auch für den Frauenfußball und den Seniorenspielbetrieb. Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für den Jugendspielbetrieb; dort wird weiterhin der Feldverweis auf Zeit (generell 5 Minuten) praktiziert (vgl. § 30 WFV-JugO).

 

11. Verwendung von gelben und roten Karten

Wird ein Spieler/eine Spielerin verwarnt oder endgültig des Feldes verwiesen, so hat der Schiedsrichter bei allen Spielen von Herren-, Senioren-, Frauen- sowie A-, B-, C- und D-Junioren- und B-, C- und D-Juniorinnenmannschaften dies dem Spieler/der Spielerin durch Zeigen einer gelben (Verwarnung) bzw. roten Karte (Feldverweis) zusätzlich bekanntzugeben (auch bei Auswechselspielern). Des Feldes verwiesene Spieler dürfen nicht auf der Auswechselbank  Platz nehmen, bei Spielfeldern mit Abschrankungen haben die Spieler den Innenraum zu verlassen.

 

12.Sonderregelung (siehe auchÜbersicht/Spielfeld im Endteil)

Die Zuspielregel zum Torwart findet - unabhängig von der Spielfeldgröße, Altersklasse und der Anzahl der Spieler einer Mannschaft - Anwendung. (Ausnahme: Bei den E- und F-Junioren sowie Bambini liegt in diesen Fällen kein Regelverstoß vor).

 

Bei Spielen der E- und F-Junioren sowie Bambini entfällt die Abseitsregel. In allen anderen Fällen – unabhängig von der Spielfeldgröße, Altersklasse und Anzahl der Spieler einer Mannschaft – wird mit Abseits gespielt.

 

Herren- und Frauenmannschaften sowie 11er-Mannschaften der A-, B-, C- und D-Junioren sowie der B-Juniorinnen spielen auf dem Normalspielfeld.

 

11er-Mannschaften der E-Junioren und der C- und D-Juniorinnen sowie alle 7er-Mannschaften spielen in der Regel auf dem Normalspielfeld von Strafraum zu Strafraum. In der Breite sind - ausgenommen 7er-Mannschaften der E- und F-Junioren - die Seitenlinien des Normalspielfeldes auch die Seitenlinien des verkürzten Spielfeldes.

 

Bei den 7er-Mannschaften der E- und F-Junioren bilden die verlängerten seitlichen Strafraumbegrenzungen die Seitenlinien (s. Rückseite).

 

13. Angabe eines Telefonanschlusses auf der Spielauftragsbestätigungskarte

Falls es ein Schiedsrichter versäumt, auf der Spielauftragsbestätigungskarte eine Telefonnummer mit Vorwahl anzugeben, hat er keinen Anspruch auf Auslagenersatz bei Spielabsetzungen oder Spielverlegungen.

 

14. Anrechenbarkeit als Schiedsrichter für die Schiedsrichtergestellung

Schiedsrichter ist, wer nach erfolgter Anerkennung (§ 6 der Schiedsrichterordnung) während des laufenden Spieljahres (01.07. - 30.06.) mindestens

 

a) 15 Spiele bzw. 12 Spiele (Schüler- und Jung-SR bis 18 Jahre) geleitet hat oder

b) 20 Spielbeobachtungen/-betreuungen durchgeführt oder

c) 10 Spiele geleitet und 10 Spielbeobachtungen/-betreuungen durchgeführt hat

 

und außerdem die Teilnahme an mindestens 4 Lehrabenden nachweisen kann. Diese Verpflichtung gilt auch für Schiedsrichterobleute und -lehrwarte.

 

15. Vereinswechsel eines Schiedsrichters

Jeder Schiedsrichter muss Mitglied eines dem WFV angeschlossenen Vereins sein; auf jeden Fall muss er Mitglied des Vereins sein, für welchen er für das jeweilige Spieljahr gezählt werden soll. Will ein Schiedsrichter den Verein wechseln, hat er dies dem für den abgebenden Verein zuständigen Schiedsrichter-Gruppenobmann schriftlich anzuzeigen. Der Schiedsrichter hat sich vorher bei seinem bisherigen Verein ordnungsgemäß abzumelden. Die Abmeldung ist dem Schiedsrichter-Gruppenobmann gegenüber nachzuweisen durch Vorlage einer Durchschrift seiner Abmeldung unter Beifügung des Einschreibebelegs oder durch Vorlage einer Bestätigung seines bisherigen Vereins, dass er sich abgemeldet hat. Ein Schiedsrichter kann für das jeweilige Spieljahr nur für den Verein gezählt werden, für den er am 1. Juli gemeldet war.

 

16. Einteilung von Schiedsrichtern und SR-Assistenten

Die Schiedsrichter werden von den Schiedsrichter-Ausschüssen eingeteilt. Zu Spielen, an denen ein Verein beteiligt ist, in welchem sie Mitglied sind, dürfen Schiedsrichter nicht eingeteilt werden.

 

17. Änderungen der Fußballregeln ab 01. Juli 2003

– Vorgehensweise zur Ermittlung eines Siegers (Änderung in Punkt 2):

„Der Schiedsrichter wirft eine Münze und die Mannschaft, deren Spielführer die Wahl gewinnt, entscheidet, ob sie den ersten Schuss abgeben will.“

 

– Regel 4 – Ausrüstung der Spieler:

„Ein Spieler, der beim Feiern eines Tores sein Trikot auszieht, ist zu verwarnen.“

CDM 9.000 7/2003

 

 

 

 

Juli 2003                                                                                 Verbands-SR-Ausschuss

 

 

 

 

 

 (Vorsitzender)

 

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WÜRTTEMBERGISCHER FUSSBALLVERBAND E.V.

Übersicht - Der Verbandsspielbetrieb der Junioren/Juniorinnen auf einen Blick

 

Alters-                             Stich-       Spiel-           Spiel-   Spiel-   Zeit-         Aus-            Ab-      Torwart-  Ball                          Zeigen     Schien-

bereich                            tag und    feld              zeiten  verl.     Strafen    wechse-     seits    zuspiel     Größe/                     gelbe/      bein-

                                        jünger                                                                  lungen                                     Gewicht                  rote          schützer

                                                                                                                                                                                                    Karte       Pflicht

                                                                                                                    *)                             **)            ***)                           ****)

A-Junioren                      1.1.85      normal         2x45    2x15    5 Min.       4                  ja         nein         5/410-450 g             ja             ja

 

B-Junioren                       1.1.87      normal         2x40    2x10    5 Min.       4                  ja         nein         5/410-450 g             ja             ja

B-Junioren Bez.ebene    1.1.87      normal         2x40    2x10    5 Min.       4 beliebig     ja         nein         5/410-450 g             ja             ja

 

C-Junioren                       1.1.89      normal         2x35    2x5      5 Min.       4 beliebig     ja         nein         5/410-450 g             ja             ja

C-7er                               1.1.89      klein/mini      2x35    2x5      5 Min.       4 beliebig     ja         nein         5/410-450 g             ja             ja

 

D-Junioren                       1.1.91      normal         2x30    2x5      5 Min.       4 beliebig     ja         nein         5/350 g                    ja             ja

D-7er                               1.1.91      klein/mini      2x30    2x5      5 Min.       4 beliebig     ja         nein         5/350 g                    ja             ja

 

E-Junioren                       1.1.93      mini              2x25    2x5      5 Min.       beliebig        nein     ja             4 od. 5/290 g           nein         nein

E11er                               1.1.93      klein             2x25    2x5      5 Min.       beliebig        nein     ja             4 od. 5/290 g           nein         nein

 

F-Junioren                       1.1.95      mini              2x20    2x5      5 Min.       beliebig        nein     ja             4 od. 5/290g            nein         nein

 

B-Juniorinnen                  1.1.87      normal         2x40    2x5      5 Min.       4 beliebig     ja         nein         5/410-450 g             ja             ja

B-Jun.-7er                       1.1.87      klein/mini      2x40    2x5      5 Min.       4 beliebig     ja         nein         5/410-450 g             ja             ja

 

C-Juniorinnen                  1.1.89      klein/mini      2x35    2x5      5 Min.       4 beliebig     ja         nein         5/410-450 g             ja             ja

 

D-Juniorinnen                  1.1.91      klein/mini      2x30    2x5      5 Min.       4 beliebig     ja         nein         5/350 g                    nein         ja

 

                 

 

Jugendliche, die keinen gültigen Spielerpass vorlegen, haben auf dem Spielbericht unter Angabe des Geburtsdatums zu unterschreiben; Ausnahme: F-Junioren sowie Qualifikations- bzw. Schnupperrunden der E-Junioren (und Bambini).

 

Beim Elfmeterschießen (Feld) sind nur Spieler zugelassen, die beim Schlusspfiff zum Spiel gehören. Nicht im Spiel befindliche Auswechselspieler und Spieler, deren Zeitstrafe noch nicht abgelaufen ist, gehören nicht zum Spiel. Gleiches gilt bei 7er-Mannschaften. Ein Auswechseln nach dem Schlusspfiff ist nicht mehr möglich. Ausgenommen ist der Torwart, der ersetzt werden kann, wenn dieser während der Ausführung der Torschüsse verletzt wird und wegen der Verletzung nicht mehr weiterspielen kann und seine Mannschaft noch nicht die volle Anzahl der Auswechselspieler eingesetzt hat. Diese Regelung gilt für alle Altersbereiche. Bei Hallenspielen gelten die in den Allgemeinen Durchführungsbestimmungen für Fußballspiele in der Halle festgehaltenen Regelungen.

 

*) Die Zuspielregel zum Torwart findet bei allen Spielen der Herren, Frauen, Senioren, A-, B-, C- und D-Junioren sowie B-, C- und D-Juniorinnen Anwendung. Bei E- und F-Junioren (Bambini) findet die Zuspielregel keine Anwendung.

 

**) Auch beim beliebigen Ein- und Auswechseln ist dies jeweils nur in einer Spielunterbrechung auf Zeichen des Schiedsrichters möglich.

 

***) Im Jugendspielbetrieb ist die Verwendung der gelb/roten Karte nicht möglich; unabhängig von Spieldauer und Altersklassen findet der Feldverweis auf Zeit (5 Min.) Anwendung.

 

****) Bambinis (1.1.97 und jünger) spielen mit Bällen der Größe 4/290 g, Bälle der Größe 3 können bei der F-Junioren und den Bambinis noch verwendet werden.

 

In den Altersklassen der D-, E- und F-Junioren (Bambini) sind auch gemischte Mannschaften (Jungen und Mädchen) sowie reine Mädchenmannschaften zugelassen.